Rubrik: Regional |
29.July.2010
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Baden und Zelten am Merzbaggersee und weiteren Badeseen
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Die Erlaubnis zum Zelten am Merzbaggersee kann nur an Personen erteilt werden, die im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Rain wohnhaft sind.
Die Erlaubnisnehmer (bei Jugendlichen ein Erziehungsberechtigter) haben mit der Genehmigung der Stadt Rain (Zimmer 5) eine Kaution von 50 Euro zu hinterlegen, die erst nach erfolgter Endkontrolle des beanspruchten Geländes zurückerstattet wird.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gem. Art. 17 BayWaldG das Errichten und Betreiben offener Feuerstätten im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m nicht erteilt werden kann. Im Wald darf auch in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden. Diese gesetzlichen Einschränkungen gelten für den gesamten Bereich des Geländes am Merzbaggersee.
Nach Auskunft des Staatlichen Gesundheitsamtes Donau-Ries ist die Wasserqualität des Merzbaggersees für den allgemeinen Badebetrieb unbedenklich. Infolge bekannt gewordener Missstände an Badeseen weisen wir darauf hin, dass ein Mitführen von Hunden, unerlaubtes Fischen, die Durchführung nicht erlaubter Feiern mit Feuerstätten (Lagerfeuer) ebenso verboten ist, wie das Ablagern von Müll, Flaschen oder sonstiger Verpackungsgegenstände.
Quelle: Stadt Rain am Lech
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