Abfälle verbrennen verboten! Bis zu 1000 Euro Bußgeld
Ihr Holzofen ist keine Müllverbrennungsanlage!
Während der Heizperiode steigt uns der Geruch verbrannter Kunststoffe fast allerorts in die Nase. Wird beschichtetes oder behandeltes Holz oder Kunststoffe verbrannt, entstehen giftige Dioxine und andere Schadstoffe, die ungehindert in Ihre nächste Umgebung gelangen: in die Luft, die Sie und Ihre Kinder einatmen.
Es ist kein Zufall, daß Müllverbrennungsanlagen eine aufwendige Abgasreinigung
haben müssen. Wer Kunststoffe und anderen Müll verbrennt, riskiert nicht
nur seine eigene Gesundheit und die seiner Kinder, sondern macht sich damit auch
strafbar. Bis zu 1000 Euro Bußgeld und mehr kann das unerlaubte Verbrennen
von solchen Abfällen nach sich ziehen.
Nur trockenes unbehandeltes Holz, Steinkohle, Briketts und Koks dürfen
im eigenen Ofen verbrannt werden.
Bei der Verbrennung von gestrichenem, lackiertem, beschichtetem oder mit Holzschutzmitteln
behandeltem Holz entstehen giftige Gase: bitte bringen Sie diese Abfälle
zu den Annahmestellen der Landkreisbetriebe oder privaten Entsorgungsbetrieben.
Kunststoffe können wiederverwertet werden: Verkaufsverpackungen und andere
Kunststoffe aus dem Haushaltsbereich werden an allen Wertstoffhöfen kostenlos
angenommen; im eigenen Ofen sind sie schädlich wie auch sonstige Abfälle
(z. B. Gummi, kaputte Schuhe, etc.), die in die Restmülltonne gehören.
Bei feuchten Gartenabfällen läuft die Verbrennung im eigenen Ofen unvollständig
ab, und es entstehen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte: bitte am besten
selbst kompostieren bzw. in die Biotonne geben oder zu den Annahmestellen für
Grüngut bringen. Soll der Strauchschnitt als Brennstoff genutzt werden: lassen
Sie ihn gut trocknen!
Sprechen Sie auch Nachbarn an, die Müll in ihrem Ofen verbrennen.
Denn auch Sie und Ihre Kinder atmen die giftige Luft ein!