Schuleinschreibung: Was muss ich bei der Aufnahme besonders beachten?
Ein normal entwickeltes Kind gilt als schulfähig, d. h. es ist körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Kinder können aber auch vorzeitig aufgenommen werden.
Kinder können auch zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind.
Die Entscheidung trifft jeweils der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung
der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und
weitere Beratungsdienste beteiligt werden.
Vorverlegung des Einschulungsalters
Durch eine Vorverlegung des Einschulungsalters wird die Zeit, in der Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in hohem Maße aufnahme-
und lernbereit sind, besser genutzt.
In den vergangenen Jahren haben immer mehr Eltern die Chance genutzt, ihr Kind früher einzuschulen (im Schuljahr 2004/05 wurden z.B. 11
Prozent aller Schulanfänger früher eingeschult).
Um ferner das Einschulungsalter dem europäischen Standard anzupassen, hat der Ministerrat in seiner Kabinettssitzung vom 18. Januar 2005
beschlossen, das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz zu ändern. Der entsprechende Gesetzentwurf, der nun dem Bayerischen Landtag
zugeleitet wird, enthält folgende Punkte:
Innerhalb von sechs Jahren (d.h. bis zum Schuljahr 2010/2011) wird der Stichtag für das Erreichen des Einschulungsalters auf den 31. Dezember
verlegt. Dabei wird in jährlichen Schritten von je einem Monat vorgegangen:
Schuljahr 2005/06: 31. Juli,
Schuljahr 2006/07: 31. August
Schuljahr 2007/08: 30. September
Schuljahr 2008/09: 31. Oktober
Schuljahr 2009/10: 30. November
Schuljahr 2010/11: 31. Dezember
Für das kommende Schuljahr bedeutet dies: Stichtag ist der 31. Juli. Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, sind
dann schulpflichtig.