Bürgermeister Plöckl suspendiert
Landrat Dr. Kessler: Entscheidung schwer gefallen
Das Landratsamt ND-SOB hat den 1. Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen Josef Plöckl vorläufig von seinem Dienst suspendiert.
Bereits 2004 wurde vom LRA ein förmliches Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht München eingeleitet. Grund dafür war
die Verurteilung von Bürgermeister Plöckl wegen Vorteilsannahme durch das Amtsgerichts Pfaffenhofen zu einer Freiheitsstrafe von 8
Monaten auf Bewährung.
Weitere schwere Vorwürfe kamen hinzu, mehrere Überprüfungen erfolgten, Abmahnungen wurden ausgespochen. Kessler: “Das
LRA kann jedoch nicht ständig einen “juristischen Bodygard” abstellen, der stets überprüft, ob Plöckl einen
Fuß außerhalb der Legalität setzt.” Plöckl muss sich nun wegen des Vorwurf der Untreue in mehreren Fällen
vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt verantworten. Nachdem die Justiz die Anklagepunkte zugelassen hatte, sah Landrat
Dr. Kessler die Notwendigkeit einer Entscheidung. Es sollte auch nicht der Eindruck entstehen, die Verwaltung der Stadt Schrobenhausen, deren
Leiter Bürgermeister Plöckl ist, würde nicht nach objektiven Gesichtspunkten und nach Recht und Gesetz entscheiden.
Die Suspendierung Plöckls stellt laut Landrat Dr. Kessler keine Vorverurteilung dar. Über die Berechtigung der neuen Vorwürfe
entscheide die Justiz. Das Landratsamt habe jedoch eine verwaltungsrechtliche Entscheidung treffen müssen, die ihm schwer gefallen sei,
da er “Plöckl als rührigen, umtriebigen und aktiven Bürgermeister” kennengelernt habe, dessen Methoden er jedoch
nicht entschuldigen möchte.
Bereits im Mai 2004 war Plöckl vom Stadtrat mit großer Mehrzeit vergeblich zum Rücktritt aufgefordert worden. Die Stadt sei
aufgrund der Vorkommnisse tief gespalten, so Kessler. Ein Reizklima ständigen Misstrauens und agressiver Vorwürfe mit permanenten
Auseinandersetzungen herrsche im Stadtrat. Durch die vorläufige Suspendierung soll die Sachpolitik wieder im Vordergrund stehen. Das
Bürgermeisteramt wird bis zur endgültigen Rechtssprechung von der 2. Bürgermeisterin Inge Eberle ausgeübt.