Versicherte erhalten Geld zurück
Hartnäckiges Zurückfordern von einbehaltenen
Abschlusskosten bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen führt zu hohen Rückzahlungen.
Die Musterklagen des Bundes
der Versicherten (BdV) verhelfen Versicherungsnehmern mit nach 1994 abgeschlossenen
und zwischenzeitlich gekündigten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zu
hohen Rückzahlungen. Der Bund der Versicherten erwartet eine Flut von Rückforderungen
in den nächsten Wochen.
Alle BdV-Mitglieder, die mit Hilfe des BdV Abschlusskosten bei nach 1994 abgeschlossenen
und wieder gekündigten Verträgen zurück verlangten, haben diese von Ihren Versicherungsunternehmen
ganz oder zum größten Teil zurückerhalten“, so der BdV-Geschäftsführer Frank
Braun. Wer einen solchen Vertrag demnächst kündigt, könne auf höhere Rückkaufswerte
hoffen. So haben bisher etwa die Allianz, die R+V und die DBV Winterthur zunächst
eine Rückzahlung abgelehnt, nach Klageeinreichung aber nachgegeben. Der BdV
hat Verbrauchern für Verbraucher eine Musterklage entworfen und diese unter
www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschlusskosten.htm
ins Internet gestellt.
Wichtig sei es, hartnäckig zu bleiben, so Braun. Die Versicherungsunternehmen
lehnten durch die Bank zunächst eine Rückzahlung ab und seien erst nach Einreichung
einer Klage vor Gericht bereit, die unrechtmäßig einbehaltenen Abschlusskosten
den Versicherten zu überweisen. „Dieses Vorgehen ist nicht neu“, weiß der BdV-Geschäftsführer.
Die Unternehmen testen zunächst aus, wer es ernst meint. Auf diese Weise sparen
die Unternehmen Milliarden an Rückzahlungen, weil nach Erfahrung des BdV bisher
nur eine geringe Anzahl von Versicherungsnehmern die Rückzahlung der unrechtmäßig
einbehaltenen Abschlusskosten verlangte. „Dabei können etwa 5 Mio. Versicherte
durchschnittlich mehrere Tausend Euro zurückverlangen“, so Braun. Wer hartnäckig
bleibt, hat aber gute Chancen auf ungeahnten Geldsegen, denn die Versicherungsunternehmen
wollen schriftlich nachlesbare Urteile vermeiden und zahlen lieber noch im Gerichtssaal
als ein für sie negatives Urteil zu kassieren.
Hintergrund sind zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2001
(Az. IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00), nach denen mehrere Vertragsklauseln in
Kapitallebens- und Rentenversicherungen wegen Intransparenz unwirksam sind,
weil die Versicherungsunternehmen nicht ausreichend über die wirtschaftlichen
Nachteile aufklärten. Da demnach auch die Abschlusskostenklausel unwirksam ist,
fehlt es an einer vertraglichen Grundlage. Die einbehaltenen und verrechneten
Kosten können zurück verlangt werden. Das sieht auch das Bundesaufsichtsamt
für Finanzdienstleistungen (BAFin) so und teilte mit einem offiziellen Rundschreiben
(R 1/ 2001) allen Lebensversicherungsunternehmen mit, dass sich bei gekündigten
Kapitallebensversicherungsverträgen Rückforderungsansprüche der Versicherungsnehmer
ergeben können.
Die Versicherungsnehmer hätten den Vertrag niemals unterschrieben, wenn die
Nachteile bekannt gewesen wären. Das wissen nach Ansicht des Bundes der Versicherten
auch die Unternehmen, die nun noch schnell versuchen, ohne Beteiligung der Kunden
mittels eines sog. Treuhänderverfahrens die unwirksamen alten Bedingungen durch
neue Bedingungen zu ersetzen, auf die sich die Kunden aber bei Vertragsschluss
niemals eingelassen hätten.
„Das ist hinterhältig - ohne Beteiligung der Versicherungsnehmer können die
Unternehmen nicht einseitig den Vertrag verändern. Versicherte sollten schriftlich
widersprechen“, so Frank Braun. Der Bund der Versicherten klagt gegen dieses
Vorgehen bereits beim Bundesgerichtshof, der wohl noch in diesem Jahr entscheiden
wird. Versicherte sollen aber schon jetzt ihr Geld zurück verlangen und ggf.
dafür ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Quelle: Bund der Versicherten