Ohne Keller wegen der Kosten???
Kosten
sparen im Wohnungsbau ist in Deutschland dringend geboten. In diesem Zusammenhang
wird als kostensenkende Maßnahme teilweise der Verzicht auf eine Unterkellerung
der Gebäude gefordert. Wer jedoch ohne Prüfung individueller Platz- und Nutzungsbedürfnisse
sowie Wiederverkaufswert etc. argumentiert, der handelt unüberlegt. Was sich
zunächst als Einsparung darstellt, kann dem Bauherrn schon bald teuer zu stehen
kommen, denn: Der Keller lässt sich nachträglich nicht mehr einbauen.
Vielfache Nutzungsmöglichkeiten
In der Flexibilität seiner Nutzung steht der Keller sowohl im Einfamilien- und
Reihenhaus als auch im mehrgeschossigen Wohnungsbau allen anderen Räumen des
Hauses nicht nach. Er entlastet die Wohnflächen und ist gleichermaßen geeignet:
als Wohn- und Büroraum, als Gästezimmer, Spielzimmer, Partyraum und später ausgebautes
Jugendzimmer, als Hobby- und Arbeitsraum, Werkstatt, Wasch-, Trocken- und Bügelraum,
zur frostfreien und kühlen Lagerhaltung - für Lebensmittel oder als Weinkeller,
als Abstellraum - für Fahrräder, Gartengeräte oder Möbel, für die eigene Sauna
oder als Fitnessraum.
Übernimmt technische Funktionen
Kellerräume übernehmen jedoch auch oft in der Vorplanung unberücksichtigte technische
Funktionen: zur Unterbringung der Heizungsanlage und des Brennstofflagers, als
Hausanschlussraum für Strom, Wasser und Telefon, als ideale Feuchtigkeits- und
Wärmepufferzone zwischen dem feuchten Erdreich und den oberirdischen Räumen,
als Nutzungsraum für zukünftige Technologien. Der Keller ist ökonomisch und
ökologisch sinnvoll, weil u.a. der bereits überbaute Baugrund und die vorhandenen
Fundamente genutzt werden. Zusätzlich hält er kostbare und unversiegelte Gartenflächen
von Kellerersatzräumen frei.
Zusätzlicher Wohnraum
Bei einer Hangbebauung oder einem Hochkeller wird sogar eine Einliegerwohnung
möglich, da diese Bauweisen besonders gute Lichtverhältnisse bieten. Hochkeller
sind 50 cm bis 80 cm aus dem Gelände herausragende Untergeschosse. Verbunden
mit einer Böschung entsteht vollwertiger Wohnraum. Das verbessert die steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten und erleichtert z. B. durch Mieteinnahmen die Finanzierung.
An die Zulässigkeit einer solchen Nutzung sind Anforderungen des Bauplanungs-
und Bauordnungsrechts der jeweiligen Landesbauordnungen geknüpft.
Ohne Keller Wertminderung
Häuser sind Investitionsgüter, deren Wert beim Wiederverkauf möglichst hoch
sein soll. Eine bundesweite Maklerbefragung ergab: 86% der Befragten bestätigten,
dass Bestandsimmobilien ohne Keller schwerer zu verkaufen sind. In einem in
den 80er Jahren in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Modellversuch wurden preisgünstige
Einfamilienhäuser ohne Keller gebaut. Zehn Jahre später wurden die Bewohner
nach ihrem Urteil über diese Maßnahme befragt, das Ergebnis: Zwei Drittel der
Befragten wären bei einer erneuten Entscheidung bereit, die Kosten einer Unterkellerung
zu tragen. Schlechtere Schalldämmung Bei nicht unterkellerten Reihen- und Doppelhäusern
muss auch mit einer Verschlechterung des Schallschutzes zwischen den Häusern
gerechnet werden. Fehlt die Unterkellerung, ist die Laufstrecke des Schalls
von Gebäude zu Gebäude kürzer, die Schalldämmung verschlechtert sich somit erheblich.
Dies bedeutet, dass etwa die vierfache Schallenergie vom Nachbarn in die eigene
Privatsphäre eindringt. Erhöhte Schallschutzanforderungen (> 67 dB), die von
Reihen- und Doppelhäusern in der Regel erwartet werden, können bei durchgehender
Bodenplatte ohne Keller nicht erfüllt werden. Ein Trennen der Bodenplatte erfordert
konstruktiv sehr aufwendige Maßnahmen (z.B. Neoprenpolster).
Gleich miteinplanen, nachträglich ausbauen!
Die Bauausführung des Kellers ist bereits bei der Planung seiner Verwendung
anzupassen. Da der Keller zunehmend zu höherwertiger Nutzung, z.B. im Wohnbereich,
einbezogen wird, ist eine Abdichtung und Außendämmung der Kelleraußenwand (Perimeterdämmung)
sinnvoll. Ein nachträglicher Aushub ist sehr aufwendig. Der Ausbau des Kellers
kann, je nach finanziellen Mitteln des Bauherren, nach und nach erfolgen. Die
fehlenden Ausbauleistungen, wie Anstrich, Bodenbelag, nichttragende Wände sowie
die Komplettierung der Sanitär- und Elektroinstallation sind nachrüstbar.
Kostengünstigste Wohn-/Nutzfläche
Die vermeintlichen Einsparungen bei einem Verzicht auf den Keller müssen relativiert
werden : Eine frostsichere Gründung des Hauses in einer Tiefe von 80-120 cm
unter Geländeoberkante ist immer erforderlich. Mit Verlängerung der Wände um
1,40 m und einer Bodenplatte ist der Keller bereits erstellt. Die Mehrkosten
für einen Keller sind erheblich niedriger, als vielfach behauptet. Bei Kellerverzicht
sind Ausweichflächen nötig. Wer glaubt, beim Bauen durch den Verzicht auf den
Keller merklich zu sparen, irrt. Während die Kosten lediglich um 5% reduziert
werden, fehlt durch den Wegfall 35 % der Wohn/Nutzfläche. Anders ausgedrückt:
Ca. 5 % Mehrkosten schaffen etwa 35% mehr Lebensraum!! Die kostengünstigste
Wohn-/Nutzfläche im ganzen Haus entsteht im Keller!