Preisfrage:
Was bedeutet „IVW“ in unserem Impressum?
Zur objektiven Feststellung
der Auflage jeder Ausgabe, müssen die IVW-Mitglieder, also auch wir, sich zweimal
jährlich einer stichprobenweisen Überprüfung durch die IVW unterwerfen, wobei
die drei vorhergehenden Monate genauestens untersucht werden. Lückenlose Originalunterlagen
und Quelldaten müssen hierbei zur Einsichtnahme vorgelegt werden: z.B. Druckrechnungen
und Lieferscheine unserer Druckerei, Zahlungsnachweis durch Bankkonto-Auszüge
mit den entsprechenden Zahlungsverkehrsbelegen, EDV-Verteilerlisten mit Stückzahlangaben,
Bestätigungen der Verteiler über die Verbreitung einer bestimmten Anzahl von
Exemplaren in den von ihnen belieferten Gebieten, Quittungen der Verteiler über
deren Entlohnung, amtliche Bestätigungen über die Anzahl der Haushalte im Verbreitungsgebiet
usw.
Nur Mitglieder der IVW („Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung
von Werbeträgern e.V.“), welche die Aufnahmeprüfung der IVW erfolgreich bestanden
haben und deren Satzung und Richtlinien entsprechen, dürfen dieses Zeichen verwenden.
Sie werden 2 x jährlich stichprobenweise von den IVW-Testern vor Ort überprüft.
Somit besteht die Garantie, dass die Höhe der genannten Auflage seine Richtigkeit
hat und die Exemplare entsprechend verteilt wurden.
Haben Sie die Lösung unserer Preisfrage im Text entdeckt? Dann rufen Sie
uns an oder mailen Sie uns die richtige Lösung. Unter allen richtigen Einsendungen
werden hübsche Überraschungspreise verlost!