Auswirkungen der Gesundheitsreform - Änderungen der Arzneimittelzuzahlungen zum 1. Januar 2004 beschlossen
Nachdem der Bundesrat der Gesundheitsreform
zugestimmt hat, trittdas GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zum 1. Januar 2004 in
Kraft.Dadurch ergeben sich viele Veränderungen für die Apotheken und
ihreApothekenkunden. Die für die Kunden wesentlichste Änderung ist dieNeuregelung
der Zuzahlungen.
Berlin (ots) - Nachdem der Bundesrat der Gesundheitsreform zugestimmt hat, trittdas
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zum 1. Januar 2004 in Kraft.Dadurch ergeben sich
viele Veränderungen für die Apotheken und ihreApothekenkunden. Die
für die Kunden wesentlichste Änderung ist dieNeuregelung der Zuzahlungen.
Neben der Neueinführung der Zuzahlung beim Arztbesuch wird dieZuzahlung
zu Arzneimitteln erhöht. Bisher richtete sich die Höhe der Zuzahlung
nach den Packungsgrößen N1, N2, N3. Die Zuzahlungsbeträgelagen
bei 4,00 Euro, 4,50 Euro, 5,00 Euro. Künftig ist derArzneimittelpreis entscheidend.
Der Eigenanteil liegt generell bei 10 Prozent des jeweiligen Preises, mindestens
jedoch bei 5,00 Euro. DerHöchstbetrag der Zuzahlung ist auf 10,00 Euro pro
Arzneimittelbegrenzt. Auf keinen Fall wird die Zuzahlung jedoch höher als
derArzneimittelpreis sein.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Mullbinden,
Kanülen etc.)gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises. Insgesamt aber
isthier die monatliche Zuzahlung auf höchstens 10,00 Euro begrenzt.
Die
Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlungen der Kunden einzuziehen
und in voller Höhe mit der jeweiligen Gesetzlichen Krankenkasse zu verrechnen!
Die Zuzahlungen erhöhennicht das Einkommen des Apothekers, sondern dienen
ausschließlichdazu, die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen zu senken.
Besonders wichtig für die Versicherten ist: Alle Befreiungsbescheinigungen
verlieren zum 1. Januar 2004 ihreGültigkeit. Die Befreiung muss also erst
wieder neu bei der Krankenkasse beantragt werden. Damit müssen ab Januar
auch dieVersicherten Zuzahlungen leisten, die eine Befreiungsbescheinigungüber
das Jahr 2003 hinaus haben! Die Apotheken sind gesetzlich dazuverpflichtet, die
Zuzahlung in jedem Fall zu erheben! Kinder undJugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr sind allerdingsweiterhin von jeder Zuzahlung befreit.
Hermann
S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandese.V. rät den Versicherten,
ab 1. Januar "im eigenen Interesse, alleBelege für Zuzahlungen bei
Arznei- und Hilfsmitteln, beiArztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen
medizinischenAufwendungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Sollte
sich dieSumme der Zuzahlungen den gesetzlich fest gelegten Obergrenzen - zweiProzent
des Jahreseinkommens, ein Prozent bei chronisch Kranken -nähern, sollte
man sich unbedingt an die Krankenkasse wenden. Dieseist dazu verpflichtet, kostenlos über
die Befreiungstatbestände zuberaten".