Sa.. Jan. 24th, 2026

Neuburg – Die nächste Frist für den Pflichtumtausch rückt näher: Bis 19. Januar 2026 müssen alle Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein umtauschen, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde.

Da aktuell viele Anträge eingehen, sind die Termine in der Führerscheinstelle schnell ausgebucht. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass der Umtausch auch ohne Termin möglich ist.

Bürgerinnen und Bürger können ihren Antrag per Post an das Landratsamt senden oder ohne Termin beim Bürgerservice abgeben. Die Unterlagen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Sobald der neue Führerschein abholbereit ist, informiert das Landratsamt die Antragstellerinnen und Antragsteller. Wer dem Direktversand zugestimmt hat, erhält den Führerschein per Post direkt nach Hause geschickt.

Benötigt werden:
– ausgefülltes u. unterschriebenes Antragsformular
– aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
– Kopie des Führerscheins
– Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses

Die Formulare sowie alle Informationen kompakt zusammengefasst stehen auf der Landkreis-Homepage bereit https://neuburg-schrobenhausen.de/B%C3%BCrgerservice/Fachbereiche/Kommunalrecht-Verkehrswesen-%C3%96ffentliche-Sicherheit-und-Ordnung/F%C3%BChrerschein-und-Zulassung/Fahrerlaubnisrecht/

Führerscheine können montags bis freitags von 7:30 bis 11:30 Uhr ohne Termin abgeholt werden. Vor Ort wird ein Warteticket benötigt; es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Für Rückfragen steht die Führerscheinstelle unter fuehrerscheinstelle@neuburg-schrobenhausen.de zur Verfügung. – Jonas Faller, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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