Do. Mrz 28th, 2024

Rain – Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Rain darauf hin, dass auch in den Sommermonaten die allgemeine Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr gilt. Tätigkeiten, welche die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stören (z. B. Bohren, Hämmern, lautes Herunterlassen der Rollläden oder lautes Musikhören) müssen vermieden werden.
Unabhängig von den Ruhezeiten gilt die Regelung des § 117 Ordnungswidrig-keitsgesetz. Danach handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Die Stadtverwaltung bittet ebenfalls darum, auch außerhalb der Ruhezeiten im Sinne der Erhaltung eines guten Nachbarschaftsverhältnisses auf nachbarliche Belange (Mittagsruhe von Babys, Kranken usw.) Rücksicht zu nehmen. Vielen Dank! – Quirin Neher, Stadt Rain

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