Di. Okt 15th, 2024

Wohnungstüre aufgehebeltNeuburg – Ein unbekannter Täter hebelte am 12.03.2024 in der Zeit von 9 bis 18.30 Uhr

in einem Mehrfamilienhaus im Neuburger Ostend eine Wohnungstüre auf und verursachte hierbei einen Sachschaden von ca. 1000 Euro. Der Täter verließ den Tatort ohne Beute.

Fußgänger angefahren – Fahrer alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs
Neuburg – Die Rettungsleitstelle teilte am 12.03.24 um 18.45 h einen Verkehrsunfall mit einem Verletzten auf dem Parkplatz der Berufsschule in der Monheimer Straße mit.
Wie sich vor Ort herausstellte war ein 24jähriger aus Eußenheim von einem Pkw angefahren und hierbei verletzt worden. Er wurde mit dem Rettungswagen ins Klinikum Ingolstadt gebracht und dort ambulant behandelt. Die durchgeführten Ermittlungen vor Ort führten zum Unfallverursacher, einem 17jährigen aus Neufahrn. Dieser hatte auf dem geschotterten Parkplatz mit einem Pkw Driftübungen durchgeführt und hierbei den 24jährigen erfasst. Der 17jährige ist nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und war zudem alkoholisiert, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der Pkw wurde sichergestellt und von einem Abschleppunternehmen abgeholt.

E-Scooter ohne erforderliche Haftpflichtversicherung
Burgheim/Neuburg. Am 12.03.24 um 17:10 h wurde ein 19jähriger in Burgheim mit einem E-Scooter einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hiebei stellte sich heraus, dass für den E-Scooter kein gültiger  Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Eine Anzeige wegen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist die Folge. Gleiches gilt für einen 31jährigen Neuburger der um 18.20 h in der Nördlichen Grünauer Straße in Neuburg mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Hier wurde zudem festgestellt, dass der E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h hat und somit nicht mehr der Elektrokleinstfahrzeugverordnung unterliegt. Zum Führen eines solchen Fahrzeugs ist deshalb eine Fahrerlaubnis erforderlich. Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit 01.03.24 ein blaues Versicherungskennzeichen erforderlich ist, welches bis zum 28.02.25 gültig ist.

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