Mo.. Jan. 13th, 2025

2x Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort1. – Rennertshofen – Am 12.04.2024, gegen 13:25 Uhr, befuhr ein bis dato unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug die Staatsstraße 2047 von Hütting kommend in Fahrtrichtung Rennertshofen.

Auf Höhe Treidelheim kam das unbekannte Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und touchierte ein Verkehrszeichen. Ohne seinen Pflichten nachzukommen, entfernte sich der Fahrzeugführer unerlaubt von der Unfallstelle. Der verursachte Sachschaden beläuft sich auf ca. 50 Euro. Zum Verursacher gibt es derzeit keine Erkenntnisse. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Neuburg a. d. Donau unter der Tel. 08431/6711-0 zu melden.

2. – Neuburg – Bereits am 11.04.2024, gegen 14:00 Uhr, ereignete sich im Längenmühlweg 26 in Neuburg ein Verkehrsunfall mit Sachschaden, den ein unbeteiligter Zeuge beobachten konnte.
Ein unbekannter Fahrzeugführer war mit seinem Fahrzeug beim Ausparken gegen einen geparkten Pkw gefahren, wodurch ein Fremdschaden in Höhe von 2500 Euro entstanden war. Durch den Zeugenhinweis konnte der Unfallverursacher, eine 69-jährige Frau aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, ermittelt werden. Auch das Fahrzeug der Unfallverursacherin wurde durch den Zusammenstoß beschädigt. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 5500 Euro.

Fahrt unter Alkoholeinfluss
Neuburg – Am 12.04.2024, gegen 10:57 Uhr, befuhr ein 43-jähriger Mann aus Nürnberg mit seinem Fahrzeug die Donauwörther Straße in Neuburg.
Aufgrund eines Verkehrsverstoßes wurde der Fahrer angehalten und kontrolliert. Hierbei konnte beim Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Der Alkoholtest ergab einen Wert von 0,74 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Dem Fahrer droht ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Neuburg – Am 12.04.2024, gegen 15:30 Uhr, war ein 41-jähriger Mann aus Neuburg a. d. Donau mit seinem E-Scooter in der Grünauer Straße in Neuburg unterwegs.
Die notwendige Versicherungsplakette war am Fahrzeug nicht angebracht, sodass der Fahrer angehalten und kontrolliert wurde. Der Fahrer konnte keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen und musste seine Fahrt beenden.

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