Fr. Apr 19th, 2024

Neuburg – Aufstallungspflicht gilt weiterhin Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde bei einer Graugans im Februar 2021 das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen. Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, muss das Hausgeflügel seit dem 14. Februar 2021 aufgestallt werden.

Dazu müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel (d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses in geschlossenen Ställen unterbringen. Möglich ist auch eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis ist weiterhin gültig, da in Bayern weitere Fälle der Geflügelpest festgestellt werden und somit von einer flächendeckenden Ausbreitung auszugehen ist.

Die Geflügelpest tritt derzeit vor allem bei wildlebenden Wasservögeln auf. Beim Hausgeflügel werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten bei Hühnern und Puten beobachtet. Sie können bis zu 100 Prozent betragen. Als anzeigepflichtige Tierseuche wird die Geflügelpest staatlich bekämpft.

Das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen bittet Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt (08431/57288) oder den örtlichen Polizeidienststellen unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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