Betreiber einer Waschanlage haftet für Schäden am Auto
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Danach haftet der Betreiber einer Waschanlage für Schäden, die während der Wäsche entstehen. Der Vorsitzende Richter Pamp erklärte, Kunden dürften darauf vertrauen, dass ihr Auto unbeschädigt aus dem Waschvorgang kommt. In dem konkreten Fall war bei einem SUV der Heckspoiler abgerissen worden. Dieser war aber serienmäßig verbaut. Der Betreiber hatte mit Schildern eine Haftung bei Anbauteilen ausgeschlossen, weil hier offenbar Probleme bekannt waren. Er bekam vor dem Langericht Münster recht. Der BGH hat dieses Urteil aber nun aufgehoben. Damit hat der Autobesitzer das Recht auf Schadenersatz von etwa 3.200 Euro.