Wohnungsbrand in WettstettenWettstetten Lkr. Eichstett – Am gestrigen Mittwoch, den 05.03.2025, geriet in Wettstetten eine Wohnung in Brand. Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen übernommen.
Gegen 08.00 Uhr wurde der Einsatzleitstelle mitgeteilt, dass Rauch aus dem Küchenfenster einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Rackertshofener Straße austritt. Kurz nach Eintreffen der Feuerwehr an der Brandörtlichkeit, kam auch die Bewohnerin dazu, die während des Brandausbruchs nicht anwesend war. Alle Bewohner des Gebäudes wurden durch die Einsatzkräfte evakuiert. Verletzt wurde niemand. Der entstandene Sachschaden wird mit rund 10 000 Euro beziffert. Die Kriminalpolizei Ingolstadt geht nach ersten Erkenntnissen von einem technischen Defekt aus.
Angefahrener Skoda
Eitensheim – Im Laufe des Mittwochs (05.03.2025) ereignete sich eine Verkehrsunfallflucht in Eitensheim. Zwischen 08.00 Uhr und 14.00 Uhr parkte ein 55-jähriger Mann aus dem Landkreis Eichstätt sein Fahrzeug vor einem Bäcker in der Robert-Bosch-Straße.
Als er zu seinem grauen Skoda zurückkehrte, bemerkte er einen Schaden im unteren Bereich der hinteren rechten Fahrzeugseite. Dort konnte er Eindellungen und Kratzer feststellen. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 1500 Euro. Hinweise zum Verursacher nimmt die Polizei unter der 08421/9770-0 entgegen.
Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherung aus dem Verkehr gezogen
Eichstätt – Bei einer Verkehrskontrolle am Mittwochabend (05.03.2025) konnte ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung und Pflichtversicherung aus dem Verkehr gezogen werden. Um 21.00 Uhr wurde ein französischer PKW durch die Beamten der Polizei Eichstätt in der Schottenau kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Fahrzeugdokumente konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug keine gültige Zulassung besitzt. Bei weiteren Ermittlungen stellten die Beamten zudem fest, dass der Mann bei der Zulassung in Frankreich falsche Fahrzeugdaten angab. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden. Der Mann muss sich nun mit einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.