Di.. Apr. 29th, 2025

karlsruhe – Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß: Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht verkündet. Damit wurden die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen.

Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Gutverdiener liege nicht vor. Der sogenannte „Soli“ wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet. Seit 2021 müssen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen bezahlten. Jedes Jahr fließen über den Solidaritätszuschlag Milliarden in den Bundesetat. Bayerns Finanzminister Füracker nannte das Urteil enttäuschend. Er erklärte, bayerisches Ziel bleibe, die Sonderbelastung Soli möglichst bald, endgültig und vollständig abzuschaffen. – BR

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