Mi.. Mai 21st, 2025

Ohne Fahrerlaubnis mit einem Kleinkraftrad unterwegsNeuburg – Am 18.04.2025, gegen 18:43 Uhr, wurde im Bereich Rödenhof ein Kleinkraftrad mit seinem Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte der 15jährige Fahrer aus Neuburg lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen.

Da sein Krad jedoch bis 45 km/h zugelassen ist, hätte er eigentlich eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt. Diese hatte er nicht. Die Versicherung war jedoch aktuell. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen den 15jährigen wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Bezüglich des Halterverstosses wird ebenfalls noch ermittelt.

Fahrt unter Alkoholeinfluss
Neuburg – Am 18.04.2025, gegen 21:05 Uhr, stellte eine Streife der PI Neuburg/Do. im Rahmen der Streifenfahrt einen Pkw Fiat mit unsicherer Fahrweise fest.
Der Pkw war auf der Luitpoldstraße mit ca. 20 km/h unterwegs und blinkte unkontrolliert. Bei der folgenden Verkehrskontrolle wurde bei dem 32jährigen Pkw-Fahrer aus Zirndorf Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab knapp 2 Promille. Der Pkw wurde abgestellt und der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde einbehalten. Gegen den Zirndorfer wird jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

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