Würzburg: Der Kirchenasyl-Prozess gegen einen Mönch muss fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft will Berufung oder Revision gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Kitzingen einlegen.
Oberstaatsanwalt Seebach sagte, man warte nun die schriftliche Urteils-Begründung ab und entscheide dann, wie man vorgehe. Die Richterin in Kitzingen hatte selbst eine Grundsatz-Entscheidung zu dem Thema gefordert. Der Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach hatte einem Geflüchteten Kirchenasyl gewährt, um ihn vor der Abschiebung nach Rumänien zu schützen. Das Amtsgericht hatte ihm zugute gehalten, dass er sein Handeln auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt habe. – BR