Unfallflucht am KrankenhausEichstätt – Am 30.05.2025 kam es auf dem Gelände der Klinik Eichstätt zu einer Verkehrsunfallflucht. Die Geschädigte parkte ihren Pkw im Zeitraum zwischen 08:30 Uhr und 14:45 Uhr auf dem dortigen Parkplatz.
Als sie zu ihrem Pkw zurückkam stellte sie fest, dass dieser an der linken Fahrzeugfront beschädigt wurde. Der Schaden beläuft sich auf ca. 1.000 Euro. Zum Verursacher ist derzeit nichts bekannt. Hinweise nimmt die Polizei Eichstätt unter 08421/9770-0 entgegen.
Alleinbeteiligt gestürzt
Eichstätt – Am 30.05.2025 kam es in Eichstätt zu einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer. Der 23-jährige Mann aus Düsseldorf fuhr mit seinem Motorrad auf den Serpentinen von Eichstätt in Richtung Wegscheid.
Aufgrund eines Fahrfehlers verlor er die Kontrolle über das Motorrad und stürzte alleinbeteiligt. Der Fahrer wurde durch den Unfall leicht verletzt und kam zur Behandlung in die Klinik Eichstätt. An dem Motorrad entstand Totalschaden in Höhe von ca. 20.000 Euro. Durch auslaufende Betriebsstoffe war die B13 zeitweise einseitig gesperrt. Die Feuerwehr Eichstätt war mit 12 Personen am Einsatz beteiligt.
Ohne Zulassung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Eichstätt – Am 30.05.2025 um 20:36 Uhr fiel einer Streifenbesatzung ein geparkter Pkw auf dem Parkplatz des Lidl in Eichstätt auf.
Bei einer Überprüfung des Pkw konnte festgestellt werden, dass dieser seit fast einem Jahr durch Außerbetriebsetzung abgemeldet ist. Bei genauerem Betrachten des amtlichen Kennzeichens konnten die Beamten zudem feststellen, dass die angeblich entstempelten Siegel des Kennzeichens nur leicht angekratzt waren und der Fahrzeughalter somit den Anschein erwecken wollte, der Pkw sei noch zugelassen. Das Kennzeichen wurde vor Ort durch die Beamten sichergestellt. Den 38-jährigen Fahrzeughalter erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.
Ohne Führerschein und Zulassung unterwegs
Eitensheim – Am 30.05.2025 um 21:50 Uhr wurde durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Eichstätt in Eitensheim eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Der 20-jährige Fahrzeugführer zeigte hierbei einen Ausdruck seines ukrainischen Führerscheins vor.
Des Weiteren überreichte er den Beamten eine Verlustbescheinigung vom 23.05.2025, in welcher unter anderem sein ukrainischer Führerschein aufgeführt war. Eine daraufhin durchgeführte Abfrage im Datenbestand verlief negativ. Auf Nachfrage zeigte der Fahrzeugführer über sein Mobiltelefon eine Wallet-App vor, auf welcher mehrere Dokumente und auch sein Führerschein abgelichtet waren. Die Beamten stellten jedoch fest, dass es sich nicht um die offizielle App für digitale Dokumente handelt und die jeweiligen Dokumente lediglich abfotografiert und eingestellt wurden. Dadurch ergab sich der Tatverdacht, dass der 20-jährige keine Fahrerlaubnis besitzt und es sich bei der abgelichteten Fahrerlaubnis um eine Fälschung handelt. Da der ukrainische Staatsangehörige zudem bereits seit 2022 in Deutschland wohnhaft ist, hätte er eine deutsche Fahrerlaubnis vorweisen müssen.
Bei der weiteren Überprüfung des Pkw stellten die Beamten zudem fest, dass für den Pkw keine gültige Versicherung besteht. Zudem ist die HU des Pkw mit polnischer Zulassung abgelaufen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Pkw nach Beendigung der Kontrolle verkehrssicher abgestellt.
Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.