Fr. Mrz 29th, 2024

Ministerrat entscheidet am Dienstag

München – Bayern verschärft das Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die neuen Regeln sollen am kommenden Mittwoch (24.11., 00.00 Uhr) in Kraft treten, nachdem sich am Dienstag der Ministerrat und der Landtag damit befasst haben. Die neuen Regeln gelten dann zunächst mit Blick auf entsprechende Bundes-Vorgaben bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021.

Ziel ist es, die vierte Corona-Welle zu brechen. Deshalb soll ab Mittwoch unter anderem eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte gelten. Sie sieht vor, dass bayernweit nur noch Treffen von maximal 5 ungeimpften Personen aus maximal 2 Haushalten möglich sind. Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte werden für die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.

Außerdem soll – anders als bisher – die 2G-Regel künftig auch für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbetriebe und Nagelstudios gelten. Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein.

Ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 m².

Auch die 2G plus-Regel soll auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen; ein Schnelltest ist hierfür ausreichend. Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Auch in Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen, und Messen gilt künftig 2G plus.

In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll allerdings eine Sperrstunde eingeführt werden: Gastronomische Betriebe sollen demnach ab 22 Uhr schließen müssen. Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen soll künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll das Testangebot ausgeweitet werden.

Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000. Dann sind Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 m².

Bayern wird in den kommenden Wochen zudem die Kontrollen ausweiten und intensivieren. Denn nur wenn die Maßnahmen auch eingehalten werden, können sie Wirkung zeigen. – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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