Mo.. Jan. 20th, 2025

Luxemburg: Einem straffällig gewordenen Flüchtling darf der Asylstatus nur dann wieder aberkannt werden, wenn er eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Straftäter eine akute Gefahr für die Gesellschaft ist. Konkret ging es um Fälle aus Österreich, Belgien und den Niederlanden. Die dortigen Gerichte hatten dem EuGH Fragen zu dem Komplex vorgelegt – über die einzelnen Fälle entscheiden sie nun selbst. Das Urteil des EuGH heute ist unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob straffällige Geflüchtete abgeschoben werden dürfen. Denn auch wer im Aufnahmeland Straftaten begangen hat, muss beispielsweise vor Folter im Heimatland geschützt werden. – BR

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