Sa. Apr 20th, 2024

Ihr Holzofen ist keine Müllverbrennungsanlage! Während der Heizperiode steigt uns der Geruch verbrannter Kunststoffe fast allerorts in die Nase. Wird beschichtetes oder behandeltes Holz oder Kunststoffe verbrannt, entstehen giftige Dioxine und andere Schadstoffe, die ungehindert in Ihre nächste Umgebung gelangen: in die Luft, die Sie und Ihre Kinder einatmen.

Es ist kein Zufall, daß Müllverbrennungsanlagen eine aufwendige Abgasreinigung haben müssen. Wer Kunststoffe und anderen Müll verbrennt, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit und die seiner Kinder, sondern macht sich damit auch strafbar. Bis zu 1000 Euro Bußgeld und mehr kann das unerlaubte Verbrennen von solchen Abfällen nach sich ziehen.

Nur trockenes unbehandeltes Holz, Steinkohle, Briketts und Koks dürfen im eigenen Ofen verbrannt werden.
Bei der Verbrennung von gestrichenem, lackiertem, beschichtetem oder mit Holz­schutzmitteln behandeltem Holz entstehen giftige Gase: bitte bringen Sie diese Ab­fälle zu den Annahmestellen der Landkreisbetriebe oder privaten Entsorgungsbetrie­ben. Kunststoffe können wiederverwertet werden: Verkaufsverpackungen und an­dere Kunststoffe aus dem Haushaltsbereich werden an allen Wertstoffhöfen kosten­los angenommen; im eigenen Ofen sind sie schädlich wie auch sonstige Abfälle (z. B. Gummi, kaputte Schuhe, etc.), die in die Restmülltonne gehören.

Bei feuchten Gartenabfällen läuft die Verbrennung im eigenen Ofen unvollständig ab, und es entstehen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte: bitte am besten selbst kompostieren bzw. in die Biotonne geben oder zu den Annahmestellen für Grüngut bringen. Soll der Strauchschnitt als Brennstoff genutzt werden: lassen Sie ihn gut trocknen!

Sprechen Sie auch Nachbarn an, die Müll in ihrem Ofen verbrennen. Denn auch Sie und Ihre Kinder atmen die giftige Luft ein!

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