Fr. Mrz 29th, 2024

München: In Bayern gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken künftig nicht mehr nur in Geschäften und dem Öffentlichen Nahverkehr, sondern auch bei Gottesdienstbesuchen und für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen.
Das hat Ministerpräsident Söder nach einer Sitzung des Kabinetts zu den gestrigen Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern bekanntgegeben. Im Wesentlichen folgt Bayern aber den bundesweiten Regelungen und verlängert den Lockdown ebenfalls bis 14. Februar. Für die Schüler der Abschlussklassen gibt es aber eine Ausnahme: Sie sollen schon ab 1. Februar wieder im Wechselunterricht betreut werden. Söder erklärte, die Infektions-Zahlen entwickelten sich in eine gute Richtung, trotzdem gebe es noch keinen Anlass zur Entwarnung. Eine frühzeitige Lockerung der Maßnahmen könnte seiner Meinung nach dazu führen, dass die Inzidenzwerte wieder sprunghaft steigen. – BR

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