Di.. Jan. 14th, 2025

Berlin: Bundesjustizminister Buschmann hat seinen Vorschlag verteidigt, Unfallflucht in bestimmten Fällen von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzusetzen.

Den Zeitungen der Mediengruppe Bayern sagte Buschmann, es solle die Möglichkeit geschaffen werden, eine Schadensmeldung digital bei einer offiziellen Stelle einzureichen. Damit könne der Aufwand für die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden. Der ADAC befürwortet den Vorschlag des Justizministers. Es gehe an der Realität vorbei, wenn zum Beispiel ein Fahrer nach einem Parkrempler als Straftäter verfolgt werde. Unfallflucht gilt derzeit als Straftat und kann mit einer Geld- oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. – BR

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