Das gilt für die Teststelle des Landkreises Neuburg-SchrobenhausenNeuburg – Seit dem 30. Juni 2022 sind die anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen, die so genannten Bürgertestungen, durch die neue Coronavirus-Testverordnung eingeschränkt.
Darin ist geregelt, dass Corona-Schnelltests in bestimmten Fällen mit einem Eigenanteil von 3 Euro kostenpflichtig sind. Die neue Testverordnung hat auch Auswirkungen auf das Testangebot im staatlichen Testzentrum im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Denn die Corona-Schnelltests mit Eigenbeteiligung dürfen nicht an den staatlichen Teststellen angeboten werden. Das gilt auch für die Teststelle des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Testmöglichkeiten mit Eigenbeteiligung können demnach nur von privaten Testanbietern angeboten werden.
Corona-Schnelltests sind für folgenden Personenkreis mit einem Eigenanteil von 3 Euro kostenpflichtig:
– Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
– Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken
(Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
– Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“)
Einen Anspruch auf kostenfreie Tests haben:
– Kinder bis fünf Jahre
– Schwangere im ersten Trimester
– Besucherinnen und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen
– Haushaltsangehörige von Infizierten
– Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
– Menschen, die sich nicht impfen lassen können
– Pflegende Angehörige
– Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte
Diese Personengruppen benötigen einen Nachweis, wie etwa einen Ausweis oder Pass, Bescheinigungen, Vordrucke oder Atteste. Die kostenfreien Tests für diese Personengruppen sind in der Teststelle des Landkreises weiterhin möglich.
Die Teststelle befindet sich in Schrobenhausen, Lenbachplatz 9-10. Eine Terminreservierung ist online unter https://www.kkh-sob.de/STZ/ möglich. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen