Berlin: Für Millionen Wohnungseigentümer in Deutschland gelten ab heute neue Rechte und Pflichten: Ein reformiertes Gesetz sieht unter anderem vor, dass man bestimmte Baumaßnahmen künftig auch veranlassen kann, ohne die Zustimmung der Miteigentümer einzuholen.
Voraussetzung ist, dass man die Kosten dafür selbst trägt. Das gilt etwa für Ladesäulen, einbruchsichere Fenster und Türen, einen Treppenlift oder einen Glasfaseranschluss. Neu ist, dass die Eigentümergemeinschaft künftig nicht zwingend eine Einstimmigkeit für Modernisierungsmaßnahmen braucht. Eine 2/3-Mehrheit soll reichen, die Kosten müssen dann alle tragen. – Rundschau Newsletter