Sa. Dez 7th, 2024

Berlin: Die deutsche Ärzteschaft zieht Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe.

Mit deutlicher Mehrheit der Delegierten entschied der Deutsche Ärztetag, das bisherige Verbot der sogenannten Suizidassistenz aus der Berufsordnung zu streichen. Dabei werden einem Sterbewilligen tödlich wirkende Mittel überlassen. Diese Form der Sterbehilfe ist zu unterscheiden von der weiterhin auch im Strafrecht verbotenen Tötung auf Verlangen, bei der ein Mittel verabreicht wird. – BR

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