Fr. Dez 6th, 2024

Pflichten der Anlieger – auch Unkraut ist zu entfernen

Rain – Das Ordnungsamt stellt vermehrt fest, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Geh- und Radwege durch überwachsende Gehölze nicht nur eine Erschwernis dar, sondern oft auch eine Gefährdung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen aber nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für andere werden.

Die Stadt Rain bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Zudem sind Straßenanlieger auch verpflichtet, die Gehwege und Abwasserrinnen zu säubern und von Unkraut zu befreien.

Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:
– Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten.
– Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 m betragen.

Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann. Soweit Anlieger ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist die Stadt Rain verpflichtet, auf Kosten der Grundstückseigentümer freizuschneiden. – Quirin Neher, Stadt Rain

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