Karlsruhe: Die AfD hat im Bundestag keinen Anspruch darauf, den Vorsitz eines Ausschusses zu übernehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt und Organklagen der Partei abgewiesen.
Das Recht der Gleichbehandlung werde nicht verletzt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter kann der Bundestag in seiner Geschäftsordnung die Regeln bestimmen, wonach die Ausschüsse ihre Vorsitzenden selbst wählen. Das Bundesverfassungsgericht entschied zudem, dass es auch rechtmäßig gewesen sei, den AfD-Politiker Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses abzuwählen. Dabei handelte es sich um eine Reaktion auf dessen umstrittene Äußerungen in sozialen Netzwerken. Brandner bezeichnete das Karlsruher Urteil als „schwarzen Tag für den Parlamentarismus“. Vertreter der Ampel-Parteien äußerten sich zufrieden und betonten, damit würden die Rechte des Bundestags gestärkt. – BR