München: Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren.
Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden. Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte die Beobachtung bereits vor gut einem Jahr beschlossen, um den Einfluss extremistischer Strömungen in der Gesamtpartei und deren Entwicklung einzuschätzen. Dagegen hatte der AfD-Landesverband geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung unter anderem mit „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. Weiter teilte das Gericht mit: Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD einen völkischen Volksbegriff vertreten, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. – BR