Fr.. Apr. 17th, 2026

Bad Reichenhall – In der Landwirtschaft bleibt es vorerst beim geltenden Mindestlohn auch für Saisonkräfte.
Die Agrarministerinnen und -minister haben sich bei der Frühjahrstagung in Bad Reichenhall nicht auf Ausnahmen einigen können. Die unionsgeführten Bundesländer wollten Forderungen aus der Branche entgegenkommen und beim Mindestlohn für Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau Sonderregelungen einführen. Doch das Thema wurde nur erörtert ohne Beschlussfassung. – BR

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