Berlin – Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtswidrig: Deutschland muss demnach also zumindest prüfen, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist.
Wenn das sogenannte Dublin-Verfahren nicht durchgeführt wird, dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht im Fall dreier Somalier. Diese waren nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden. – BR