Fr. Apr 19th, 2024

Verkehrsunfall mit 1 Leichtverletzten
Schrobenhausen, Staatsstraße 2044, zw. Königslachen und Edelshausen, Montag, 07.02.22, 05.30 Uhr
Am frühen Montagmorgen befuhr ein 27jähriger Pkw-Fahrer aus Schrobenhausen mit seinem Pkw die Staatsstraße in Richtung Ingolstadt. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kam er kurz nach der Abzweigung Königslachen auf schneeglatter Straße von der Fahrbahn ab und prallte gegen zwei Bäume. Das Fahrzeug wurde zurück auf die Straße geschleudert und blieb dort unbeleuchtet liegen. Eine 34jährige Autofahrerin, ebenfalls aus Schrobenhausen, die die Staatsstraße kurz darauf in gleicher Richtung befuhr, sah das Unfallfahrzeug zu spät und prallte frontal dagegen. Der 27jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, die 34jährige blieb unverletzt. Der Sachschaden wird auf rund 7.000 € geschätzt. Zur Absicherung der Unfallstelle und Verkehrsregelung waren die Feuerwehren Schrobenhausen und Mühlried im Einsatz.

Alkohol- und Drogenfahrt?
Schrobenhausen, Mühlried, Schlesierweg, 06.02.2022, ca. 01:00 Uhr

An o.g. Örtlichkeit sollte ein Pkw der Marke VW, besetzt mit einer Person, einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Als die Streife der PI Schrobenhausen sich hinter den Pkw setzte und das Anhaltesignal am Dienst-Pkw einsetzte, beschleunigte der Pkw und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Kurz darauf hielt der Pkw an. Der 28 jährige Fahrer aus Schrobenhausen verweigerte jegliche Aussage und Kooperation. Auf Grund der Erscheinung (glasige Augen) und seinem Verhalten (wirkte abwesend, reagierte verzögert auf die Ansprache der Polizisten) konnte die Streife eine Fahrt unter Drogeneinfluss nicht ausschließen. Der junge Mann verweigerte jedoch den Alkohol- und Drogenschnelltest vor Ort. Aus diesem Grund wurde er ins Krankenhaus Schrobenhausen verbracht, wo ein Arzt eine Blutentnahme durchführte. Auf dem Mühlrieder kommt nun eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz zu, welche mit Geldbuße und einem Fahrverbot geahndet werden kann. Ausschlaggebend ist das Ergebnis der Blutuntersuchung.

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