Di. Okt 15th, 2024

Schrobenhausen, Aichacher Straße, 21.06.2023, 23.10 Uhr – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde bei einem 26-jährigen E-Sooterfahrer aus Schrobenhausen Alkoholgeruch festgestellt.

Ein gerichtsverwertbarer Atemalokoholtest ergab 0,7 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Fahrten mit einem Elektrokleinstfahrzeug, landläufig als E-Scooter bezeichnet, unterliegen den gleichen Promillegrenzen, wie Fahrten mit einem Pkw, da es sich jeweils um Kraftfahrzeuge handelt. Alkoholfahrten werden regelmäßig mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot geahndet.

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