Fr. Mrz 29th, 2024

Berlin: Die in der Bundesregierung erzielte Einigung zum Austausch von Öl- und Gasheizungen sieht laut Bauministerin Geywitz Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser vor.
Die SPD-Politikerin sagte am Abend, vom Heizungsaustausch ausgenommen seien Eigentümer, die vor 2002 in ihre Ein- und Zweifamilienhäuser eingezogen seien. Auch für Über-Achtzigjährige gilt die Austauschpflicht nicht. Die gestern erzielte Einigung sieht grundsätzlich vor, dass ältere Öl- und Gasheizungen nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Ab kommendem Jahr soll zudem gelten, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das soll den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich verringern und damit dem Klimaschutz dienen. Das Gebäudeenergiegesetz war lange heftig umstritten – zuletzt hatten sich die Minister Habeck, Lindner und Geywitz im Kanzleramt aber doch noch auf einen Entwurf geeinigt.
BR

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