Berlin: Die Ampelkoalition hat sich auf neue Regeln für Sammelklagen geeinigt.
Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gericht leichter Schadensersatz von Konzernen erstreiten können. Wenn sich mindesten 50 Betroffene zusammenschließen, können bestimmte Verbraucherschutzverbände die Klage einreichen. In der Koalition waren vor allem die Fristen umstritten. Dem Kompromiss zufolge können sich Betroffene bis zu drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung einer Sammelklage anschließen. Die Koalition setzt damit eine EU-Verordnung um. Verbraucherschützer loben die Entscheidung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – BR