München: Nach dem Urteil im Maskenprozess hat Andrea Tandler Revison eingelegt. Sie war zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.
Auch ihr Geschäftspartner wehrt sich gegen das Urteil. Damit geht der Fall an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Den Urteilen war eigentlich eine Verständigung zwischen den Angeklagten und dem Gericht vorausgegangen. Im Gegenzug für ein Geständnis war der Rahmen des Strafmaßes festgelegt worden. In dem Pozess ging es um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Tandler und ihre Partner hatten für das Einfädeln von Maskengeschäften hohe Provisionen kassiert, diese aber nicht korrekt versteuert. – BR