München – Prozess nach Zugunglück mit fünf Toten in Burgrain endet mit Freispruch:
Die Richter am Landgericht München II sahen bei dem für die Unglücksstrecke verantwortlichen Bezirksleiter und dem zuständigen Fahrdienstleiter kein juristisch strafbares Verhalten. Das Gericht folgte damit der Forderung der Verteidigung – die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen gefordert. – BR