Landgericht Traunstein spricht Angeklagten im Hanna-Mordprozess frei: Im neuaufgelegten Prozess um den Tod der damals 23-jährigen Studentin aus Aschau erklärte die Vorsitzende Richterin Will, es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass der Angeklagte für den Tod verantwortlich sein könne.
Der Prozess habe aber nicht aufklären können, was mit Hanna geschehen sei. An den Angeklagten gewandt entschuldigte sich die Richterin für das Unrecht, dass das Rechtssystem ihm zugefügt habe. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass dem heute 23-Jährigen eine mögliche Straftat nicht nachgewiesen werden könne. Die Verteidigung hatte auf unschuldig plädiert. Der Angeklagte war bereits wegen Mordes an der Medizinstudentin aus Aschau im Chiemgau verurteilt. Der Fall war wegen eines Verfahrensfehlers neu aufgesetzt worden. Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. – BR