Paris: Im Prozess gegen die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen hat die Staatsanwaltschaft erneut einen Wahlausschluss gefordert.
In dem Berufungsverfahren forderte sie, dass die Fraktionschefin des Rassemblement National fünf Jahre lang nicht für ein öffentliches Amt kandidieren darf. Damit könnte Le Pen nicht zur Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten. In dem Prozess ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern. Le Pens Partei soll jahrelang Geld für parlamentarische Assistenten im Europa-Parlament kassiert haben, die aber zumindest teilweise für die Partei gearbeitet haben sollen. In erster Instanz war Le Pen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. – BR