Traunstein: Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus dem Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Angeklagt ist ein junger Mann, der zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war. Er soll Hanna im Oktober 2022 aus sexuellen Motiven überfallen, am Kopf verletzt und in einen Bach geworfen haben. Seine Anwälte halten die Täterschaft ihres Mandanten nicht für erwiesen und haben wichtige Zeugenaussagen angefochten, auf die sich der Mordvorwurf stützt. Das Landgericht Traunstein will sein Urteil am 19. März verkünden. – BR