München: Nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn hat die Staatsanwaltschaft einen der Triebwagenführer angeklagt.
Ihm wird neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch eine vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vorgeworfen. Den Ermittlern zufolge hatte der Mann im Februar vergangenen Jahres eine S-Bahn der Linie 7 von Wolfratshausen nach München gesteuert. Wie es heißt, setzte sich der Mann darüber hinweg, dass der Zug wegen eines Haltesignals automatisch zum Stehen gebracht wurde und fuhr aus dem Bahnhof heraus. Auf der eingleisigen Strecke kam es dann zum Zusammenstoß mit einem anderen Zug. Dadurch wurde ein Fahrgast getötet und 51 weitere Insassen verletzt. – BR