Anträge zur Vereinspauschale 2023 sowie die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale– Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 1. März 2023 vorliegen.– Antragsformular steht auf der Landratsamt-Homepage zum Download zur Verfügung.Neuburg – Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im LandkreisNeuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2023 vollständig vorlegen.
Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit IMS vom 10. Dezember 2020 und vom 29. November 2021 vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen werden aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2023 Mittwoch, der 1. März 2023.
Folgende Änderungen gelten für das Förderjahr 2023: Mitglieder mit einer Behinderung werden zehnfach gewichtet. Für das Verfahren 2023 steht erstmals ein Online-Antrag zur Verfügung. Der Link hierzu ist auf der Webseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (s.u.) hinterlegt. Für die Verdoppelung der Vereinspauschale ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale 2023 stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Gesellschaft-und-Soziales/Sportförderung/Vereinspauschale-Staatlicher-Zuschuss zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431 57-438 – Christoph Unterburger, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen