Do. Mrz 28th, 2024

Verlängerung der Abgabefrist für die Anträge zur Vereinspauschale auf den 6. April 2021

– Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im LandkreisNeuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 6. April2021 vorliegen.
– Antragsformular steht auf der Landratsamt-Homepage zumDownload zur Verfügung.

Neuburg – Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale nach Änderung durch Beschluss des Ministerrats vom 4. März 2021 dem Landratsamt bis spätestens 6. April 2021 vollständig vorlegen.

Der Bayerische Ministerrat hat am 4. März 2021 beschlossen, die Mittel für die Vereinspauschale, wie auch im vergangenen Jahr von rund 20 Mio. Euro auf rund 40 Mio. Euro zu verdoppeln. Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragung der Vereinspauschale erleiden, werden auf der Grundlage von Rückmeldungen aus dem praktischen Vollzug bereits mitgeteilte Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 – folgende weitere Erleichterungen zugelassen:

– Verzicht auf den Jugendanteil in Höhe von 10 %, wenn der jeweiligeVerein die Voraussetzung im Jahr 2019 noch erfüllt hat.
– Heranziehung des Ist-Aufkommens des Jahres 2019, falls das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht werden kann.
– Heranziehung der Mitgliedereinheiten aus dem Jahr 2020, sofern derenAnzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist (diese Regelungbezieht sich nicht auf die durch Übungsleiterlizenzen erwirtschafteteMitgliedereinheiten).
– Verlängerung der Abgabefirst der Anträge auf Vereinspauschale 2021auf den 6. April 2021.

Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de/sportfoerderung zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431/57-438.

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