Sa. Apr 20th, 2024

München: Arbeitgeber können das Einkommen von Mitarbeitern streichen, wenn diese sich weigern einen angeordneten Corona-Test zu machen.
Das hat das bayerische Landesarbeitsgericht in München im Fall einer Orchester-Flötistin entschieden. Die Musikerin hatte es abgelehnt, sich vor Proben und Aufführungen testen zu lassen. Dies sei ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und berge die Gefahr von Verletzungen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Testpflicht des Arbeitgebers sei verhältnismäßig. Gerade bei der Tätigkeit als Flötistin könnten die anderen Orchestermitglieder nicht anders geschützt werden. Zudem habe der Tarifvertrag den Arbeitgeber berechtigt, den Test einzufordern, so das LAG. Er habe die Frau deswegen weder beschäftigen noch ihr eine Vergütung bezahlen müssen, solange sie nicht an Proben und Aufführungen teilnehmen durfte. – BR

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