Mo. Dez 2nd, 2024

Berlin: Von heute an sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzubieten. Eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gilt bis Mitte März und schreibt außerdem unter anderem vor, dass Besprechungen und andere betriebsbedingte Zusammenkünfte auf das absolut notwenige Maß beschränkt werden müssen.

In Betriebsräumen müssen mindestens zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, haben die Mitarbeitenden Anspruch auf medizinische Masken. Ob die Verordnung eingehalten wird, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrollieren. Laut Arbeitsminister Heil können theoretisch Bußgelder von 30.000 Euro verhängt werden. Heil bezeichnete dies allerdings als „allergrößten Notfall“. – BR

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