Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie – sondern der Staat.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. Geklagt hatte ein Mann, bei dem nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert wurde. Um die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelt, ging es am BGH nicht. – BR
