Fr. Nov 8th, 2024

Aschaffenburg: Im Fall zweier Tierärztinnen, die den Schlachthof Aschaffenburg vor Kontrollen gewarnt hatten, sind die Urteile gefallen. Das Gericht sprach eine 50-jährige Veterinärin für schuldig, in vier Fällen das Dienstgeheimnis verletzt zu haben.

Die Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie 2.000 Euro Geldstrafe zahlen. Sie hatte dem Schlachthof mehrmals verraten, wenn Besuche einer Kontrollbehörde anstanden, deren Vertreter Tierwohl und Hygienevorschriften unter die Lupe nehmen wollten. Auf diese Weise konnte sich das Schlachtpersonal entsprechend vorbereiten. Das Verfahren gegen eine 28-jährige Tierärztin wurde gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro eingestellt. Sie hatte ihren Arbeitgeber nur in EINEM Fall über eine anstehende Kontrolle informiert. – BR

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