London: Julian Assange darf keine Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen.
Das hat der oberste britische Gerichtshof entschieden. Mit dem Urteil sind die rechtlichen Möglichkeiten des Wikileaks-Gründers in Großbritannien ausgeschöpft. Er könnte aber noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Die USA werfen Assange vor, der Ex-Geheimdienstanalystin und Whistleblowerin Chelsea Manning beim Diebstahl von streng geheimen diplomatischen Nachrichten sowie Militärakten geholfen und diese durch Wikileaks publik gemacht zu haben. Der Australier ist in den USA wegen Spionage angeklagt. Bei einer Verurteilung droht im lebenslange Haft. Seit 2019 sitzt Assange im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ein. – BR