Sa. Dez 14th, 2024

Magdeburg: Der Synagogen-Attentäter von Halle ist zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Der 28-Jährige muss lebenslang in Haft. Außerdem stellte das Oberlandesgericht Naumburg die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Eine vorzeitige Haftentlassung gilt damit als ausgeschlossen. Nach der Urteilsverkündung warf der Attentäter einen Gegenstand in Richtung der Nebenkläger. Er wurde daraufhin gefesselt und aus dem Saal getragen. Der 28-Jährige hatte vor 14 Monaten versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen. Als ihm dies nicht gelang, erschoss er zwei Menschen und verletzte vier weitere auf seiner Flucht. Die Vorsitzende Richterin sprach von einer abscheulichen, menschenverachtenden Tat. Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Gegen das Urteil ist Revision möglich.  – Rundschau Newsletter

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